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Leitfaden

Selbstauskunft Schuldnerverzeichnis beantragen (vollstreckungsportal.de)

Zuletzt aktualisiert: 2026-09-04

Die Selbstauskunft aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis zeigt, ob unter Ihrem Namen Einträge bestehen — und welche ZenVG-Aktenzeichen, Gläubiger und Eintragungsgründe dazu gehören. Ohne diese Angaben raten Sie beim Löschungsantrag.

Diesen Auszug erhalten Sie bundesweit online über das gemeinsame Vollstreckungsportal der Länder. Die Einsicht für Sie selbst ist in der Regel gebührenfrei. SchuldnerClear braucht das PDF nicht als Upload: Sie tragen die relevanten Felder selbst ein.

Haben Sie die Angaben schon notiert? Starten Sie die kostenlose Eignungsprüfung.

Was die Selbstauskunft ist — und was nicht

Selbstauskunft (Schuldnerverzeichnis)SCHUFA-Auskunft
QuelleZentrales Schuldnerverzeichnis der LänderPrivate Auskunftei
ZeigtEinträge im Register (z. B. nach Vermögensauskunft)Scoring / Vertragsdaten der Auskunftei
Portalvollstreckungsportal.deSCHUFA-eigene Wege

Eine „leere“ Selbstauskunft heißt: im Register kein Treffer unter Ihrer Abfrage — nicht, dass jede Auskunftei „sauber“ ist. Umgekehrt kann ein Register-Eintrag Wohnung, Kredit oder Verträge blockieren, auch wenn Sie die SCHUFA-Seite separat klären.

Mehr zum Löschen eines vorhandenen Eintrags: Schuldnerverzeichnis löschen — vorzeitige Löschung.

Wann Sie eine Selbstauskunft brauchen

  • Sie wollen wissen, ob ein Schuldnerverzeichnis-Eintrag existiert.
  • Sie haben einen Gerichtsvollzieher-Brief oder eine Ablehnung bei Wohnung / Kredit und vermuten einen Zusammenhang.
  • Sie wollen einen Eintrag löschen und brauchen ZenVG, Aktenzeichen und Eintragsdetails für den Antrag.

Bei einem reinen Inkasso-Schreiben ohne Registerverdacht reicht oft zuerst Klärung der Forderung — die Selbstauskunft bleibt sinnvoll, sobald Sie einen Eintrag ausschließen oder bestätigen wollen.

Schritt für Schritt: Selbstauskunft holen

  1. Portal öffnen und registrieren

    Gehen Sie zu vollstreckungsportal.de und starten Sie die Registrierung Auskunft. Offizielle Kurzbeschreibung (Berlin): Service Berlin — Selbstauskunft.

  2. Identifizierung wählen

    Mit Online-Ausweis (eID): Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweis-Funktion und AusweisApp — oft der schnellere Weg.
    Ohne eID: Registrierung speichern; Sie erhalten eine Freischaltungsnummer (PIN) per Post. Erst mit PIN ist die Ersteinsicht möglich. Das dauert einige Werktage — planen Sie das ein.

  3. Einsichtsgrund setzen

    Wählen Sie den Grund zur Auskunft über Sie selbst betreffende Eintragungen (Selbstauskunft). Andere Einsichtsgründe gelten für Dritte und sind hier nicht Ihr Pfad.

  4. Selbstauskunft anfordern und speichern

    Nach Freischaltung melden Sie sich an, fordern die Auskunft an und laden bzw. notieren das Ergebnis. Bewahren Sie Zugangsdaten und Auszug sicher auf.

  5. Ergebnis lesen und Felder notieren

    Pro Eintrag typischerweise: zuständiges ZenVG, Aktenzeichen, Eintragsdatum / Anordnungsbezug, Gläubiger, Gerichtsvollzieher / anordnende Stelle, Verfahrensnummer, Eintragungsgrund — soweit ausgewiesen. Bei keinem Treffer: notieren Sie das ausdrücklich (Negativergebnis).

  6. Weiter mit dem passenden nächsten Schritt

    • Einträge vorhanden → vorzeitige Löschung verstehen und/oder kostenlos prüfen.
    • Keine Treffer → Entwarnung fürs Register; andere Themen (Inkasso, SCHUFA) getrennt klären.
    • Noch warten auf PIN → E-Mail-Erinnerung unten auf dieser Seite oder später zurückkehren.

Angaben parat? Kostenlose Prüfung starten — Sie tippen nur, was wir brauchen; kein PDF-Upload.

Welche Angaben SchuldnerClear später braucht

Für die Eignungsprüfung und — falls passend — das Einreichungspaket notieren Sie aus der Selbstauskunft mindestens:

  • ZenVG (heute Paket-Support: Mitte / Berlin, Nauen / Brandenburg)
  • Aktenzeichen
  • Weitere Portal-Felder, die Ihr Gericht oder unsere Prüfung abfragt (z. B. Gläubiger, Verfahrensnummer, Eintragsdatum)

Sie bleiben verantwortlich für die Richtigkeit. Wir speichern nur, was Sie eingeben.

Negativergebnis: keine Einträge

Wenn die Selbstauskunft keine Treffer zeigt, brauchen Sie keinen Löschungsantrag fürs Register. Nutzen Sie das als Klarheit gegenüber Vermietern oder Banken nur mit Bedacht — oft wollen die trotzdem eine SCHUFA- oder andere Auskunft. Für SchuldnerClear endet der bezahlte Löschungspfad hier; Sie können den Fall als Negativergebnis anlegen und Orientierung erhalten, ohne Paywall.

Häufige Stolpersteine

  • PIN noch nicht da — ohne Post-PIN (oder eID-Freischaltung) keine Ersteinsicht; nicht mehrfach neu registrieren, ohne die E-Mails zu prüfen.
  • Falscher Einsichtsgrund — für Ihre eigene Auskunft den Selbstauskunfts-Grund wählen.
  • Selbstauskunft mit SCHUFA verwechselt — anderes System, anderes Portal.
  • Nur Screenshot ohne Aktenzeichen — für den Antrag und unsere Prüfung brauchen Sie die Registerangaben, nicht nur „irgendetwas Rotes“.
  • Mehrere Einträge — jeden Eintrag einzeln notieren; Löschung läuft in der Regel pro Eintragung.

Nach der Selbstauskunft: der Produktweg

Selbstauskunft notieren
        ↓
Kostenlose Eignungsprüfung (/start)
        ↓
In Scope (Berlin/Brandenburg, bezahlter Pfad)? → Einreichungspaket (€29/Eintrag)
        ↓
Antrag selbst einreichen (Post oder Mein Justizpostfach)

Andere Bundesländer: Selbstauskunft und Antrag beim jeweiligen ZenVG bleiben möglich; unser ausgefülltes Paket deckt derzeit nur Mitte und Nauen ab.

Häufige Fragen

Kostet die Selbstauskunft etwas?
Laut Berliner Servicehinweis derzeit keine Gebühr. Prüfen Sie aktuelle Portalangaben.

Wie lange dauert die PIN per Post?
Oft mehrere Werktage. Mit eID kann es deutlich schneller gehen.

Muss ich das PDF bei SchuldnerClear hochladen?
Nein. In V1 tippen Sie die Felder selbst — Datenschutz und Datenminimierung.

Reicht die Selbstauskunft als Löschungsantrag?
Nein. Sie ist die Grundlage. Der Antrag auf vorzeitige Löschung geht ans ZenVG mit den geforderten Nachweisen — siehe Löschen-Leitfaden.

Kann ich die Einsicht auch vor Ort machen?
Ja: Registrierung online und Einsicht nach PIN-Erhalt sind laut Servicehinweisen auch über Amtsgerichte als Vollstreckungsgericht möglich.

Kurz: drei nächste Schritte

  1. Auf vollstreckungsportal.de registrieren (eID oder PIN-Post).
  2. Selbstauskunft einsehen und ZenVG + Aktenzeichen notieren.
  3. Kostenlos prüfen — oder zuerst den Löschen-Leitfaden lesen.

SchuldnerClear bietet administrative Dokumentenzusammenstellung. Keine Rechtsberatung, keine Vertretung, keine Löschungsgarantie — über Register-Auskunft und Löschung entscheiden Portal und Gericht.

Nächsten Schritt per E-Mail erhalten

Wenn Sie Ihre Selbstauskunft noch nicht haben, hinterlassen Sie Ihre E-Mail. Wir schicken Ihnen eine kurze Erinnerung, damit Sie später zurückkommen und die kostenlose Eignungsprüfung starten können.

Kein Spam. Abmeldung jederzeit möglich.

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